AGB

1. Allgemeines

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zu Grunde; abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich.

2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind. Ein Kaufvertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragbestätigung oder Auslieferung unserer Produkte zustande.

3. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Produkte an den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Liefertermine

Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.

5. Preise

Maßgebend für die Preisbezeichnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich einschließlich Verpackung ab Lager Rottenburg.

6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung, Rücksendung

Unsere Rechnungen sind wenn nicht anders vereinbart, per Vorauskasse zu bezahlen. Für Aufträge unter 100,- € verlangen wir einen Mindermengenzuschlag.
Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu bezahlen. Sofern uns nach Erteilung einer Bestellung Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt, die Bestellung nur gegen Vorauskasse auszuliefern
und die Auslieferungen sonstiger Bestellungen von deren vorheriger Bezahlung abhängig zu machen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
Zur Rücksendung von Produkten ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn hierfür zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist. Derartige Rücksendungen bedingen einen Wertabschlag für Aufwandsersatz von mindestens 30%.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Andernfalls sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Wir sind dann berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und den Überschuss dem Besteller gutzuschreiben. Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Er ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, hat uns jedoch auf Verlangen die Höhe dieser Forderungen und die Namen seiner Kunden unverzüglich und vollständig mitzuteilen.

8. Angaben

Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Gewährleistung

Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Auslieferung der Produkte schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keine Mängel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers, jedoch spätestens innerhalb 6 Monaten nach Auslieferung, schriftlich zu rügen. Wir leisten Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit während 12 Monate seit Auslieferung. Beanstandungen sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes und unsachgemäßer Behandlung oder Instandsetzung. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlagens dieser Maßnahme Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.

10. Erfüllungsort u. Gerichtsstand

Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, soweit zulässig, Stuttgart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04. 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG-„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Die geschäftlichen Daten des Bestellers werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

12. Schlussbestimmung

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen im übrigen nicht.